Demokratie – Überforderung einer genialen Erfindung

von Dr. Hans-Joachim Radisch

Der Grundsatz, denjenigen das Handeln im Sinne ihrer bekundeten Meinung und Absicht zu überlassen, die bei einer Abstimmung hierüber die Mehrheit erlangen, ist der elementare Inhalt des demokratischen Prinzips. Dabei ist die Bereitschaft, sich nach einer Abstimmungsniederlage zu fügen, für die Teilnehmer an einer Abstimmung nicht nur der Einsatz für die Möglichkeit, im Falle eigenen Obsiegens nach einer Abstimmung die widerstandslose Respektierung des eigenen Wollens durch die Unterlegenen zu erhalten. Sie bewahrt unterlegene Teilnehmer einer durch bloße Abstimmung entschiedenen Auseinandersetzung auch vor Schäden an Leib und Leben.

Denn eben diese müßten sie befürchten, würden und könnten die Abstimmungssieger ihrerseits sich nicht darauf verlassen, daß die Unterlegenen gegen die Umsetzung des mehrheitlich Beschlossenen zumindest keine körperliche Gegenwehr leisten. Auch wenn sich heutzutage dessen kaum jemand bewußt ist: Spätestens nach einer für ihn erfolgreichen Abstimmung und mit einer festgestellten Mehrheit im Rücken könnte der Sieger zu der Erkenntnis kommen, daß er – würden er und seine Anhänger nichts auf den staatlichen Ordnungsrahmen geben – auch bei einer Durchsetzung seines Wollens mit Hilfe brutaler körperlicher Gewalt gegenüber den Unterlegenen eher geringere Risiken befürchten müßte. Noch unsere Großeltern könnten zu dieser Betrachtung sogar eigene – vielleicht sogar praktische – Erfahrungen aus Saalschlachten oder zünftigen bayerischen Wirtshausprügeleien beisteuern.

Wer aber zu wissen glaubt, wie eine körperliche Auseinandersetzung ausgehen würde, kann deren Ergebnis auch ohne das Risiko von Blessuren vorwegnehmen und sich schlicht der Mehrheit fügen. Ein Abstimmungssieger, der sich einer so motivierten Fügsamkeit der unterlegenen Minderheit sicher sein kann, vermeidet dann auch gern überflüssige körperliche Anstrengungen und verzichtet auf die nicht erforderliche Anwendung körperlicher Gewalt gegenüber den Unterlegenen.

Und genau hier setzt der eigentlich simple Grundgedanke von Demokratie an: Nach einer Versammlung und Abstimmung auf der griechischen Agora oder im germanischen Thing wußte man, wieviele Köpfe abstimmungsberechtigter Bürger oder Stammesmitglieder für welches Interessenlager einzustehen bereit waren. Indem die Teilnahme und Abstimmungsberechtigung der Einfachheit halber gerade an die Waffen- und Wehrfähigkeit gebunden und die vollständige Teilnahme aller Wehrfähigen an der Versammlung grundsätzliche Pflicht war, fiel die zutreffende Einschätzung nach einer Abstimmung leicht: In einer Zeit, in der die Macht jedes Einzelnen an der Spitze seines Schwertes oder seines Spiesses endete, setzte sich im Erstfall gewalttätiger Auseinandersetzungen regelmäßig ohnehin die zahlenmäßige Mehrheit gegen die Minderheit durch.

Deshalb kam man auf die genial einfache Idee, das Ergebnis einer solchen Auseinandersetzung auch gleich ohne Blutvergießen vorwegnehmen und schlicht durch Zählen zu ermitteln, wer im Ernstfall Obsiegen würde. In der Erkenntnis, daß man nicht erst Menschen mit brutaler Gewalt gegeneinander antreten lassen muß, um herauszufinden, hinter welchem Bestreben die stärkere Macht stehen würde, liegt der Kern des zivilisatorischen Fortschritts, den unsere Vorfahren mit der “Erfindung” der Demokratie erzielten. Mit ihr wird schlicht gewaltsame Auseinandersetzung durch Abstimmung, Mord und Totschlag durch einfache Kalkulierbarkeit der körperlichen Risiken und Erfolgschancen ersetzt, denen sich Anhänger widerstreitender Interessen im gewalttätigen Ernstfall aussetzen würden: “Abstimmung als Kampfersatz”.

In dieser rationalen Friedfertigkeit hat Demokratie ihre überragende Kraft und Bedeutung, hierin besteht ihr erheblicher Vorteil für alle Beteiligten. Sie ist ein nahezu primitiv einfacher und deshalb so genialer Weg, über Interessengegensätze in einer Gesellschaft einfach und schnell zu entscheiden, ohne körperliche Risiken eingehen zu müssen und ohne den gemeinschaftsschädlichen Verlust von Gesundheit und Menschenleben. Sinn und Zweck von Demokratie ist zuvorderst und vor allem”Streitentscheidung ohne Kampf”.

Dieser einfache Kern der demokratischen Idee ist leider und völlig zu Unrecht durch das im Laufe der Jahrhunderte entstandene argumentative und regulatorische Beiwerk verdeckt, das inzwischen das eher diffuse Verständnis dessen ausmacht, was Demokratie ist, sein soll und zu leisten vermag. Erst eine verbreitete Besinnung auf ihren gewaltvermeidenden zivilisatorischen Kern kann deshalb bewirken, daß Einsatz und Eintreten für Demokratie in unseren Gesellschaften wieder als jederzeit sinnvoll und lohnenswert erscheint.

Vor allem darf der Blick auf den unschätzbaren Vorteil von Demokratien nicht durch die verbreitete, aber durch nichts zu rechtfertigende Erwartung verstellt werden, daß sie über die Gewährleistung von Machtwechseln und Einzelfallentscheidungen ohne Blutvergießen hinaus, zu einer inhaltlich besseren oder schlechteren Problemlösung führen müsse als sogar autoritär durch einen Einzelnen getroffene Entscheidungen. Diese verbreitete Erwartungs- und Anspruchhaltung überfrachtet die segensreiche Erfindung “Demokratie” ohne Not mit Ansprüchen an ihre Funktion und Wirkungsweise, die sie nicht erfüllen kann und – legt man an sie diesen ungerechtfertigten Maßstab an – nach denen sie nur als permanent scheiternd abqualifiziert werden könnte. Wer inhaltlich oder moralisch schlechte Entscheidungen kritisiert und sie vermeiden möchte, sollte sich sinnvollerweise nicht am Prinzip “Demokratie” abarbeiten, sondern ihre grandiose Leistung gewaltfreier Entscheidung als einzig wichtigen Maßstab respektieren.

Im  Gegenteil: Wer mit Recht feststellt, daß demokratische Mehrheitsentscheidungen der unterlegenen Minderheit Zwang antun, sollte in dieser Tatsache auch die Grenzen der friedenserhaltenen Wirkungen des demokratischen Prinzips erkennen. Dort nämlich, wo die Wirkung der Mehrheitsentscheidung sich für die Minderheit dem annähert, was sie schlimmstenfalls selbst bei brachialer körperlicher Auseinandersetzung erwartet, endet nach historischer Erfahrung die Bereitschaft einer Minderheit, sich durch bloßes Stimmenzählen von ihrer hoffnungslosen Unterlegenheit auch im Falle einer ernsthaften mit allen Mitteln geführten tätlichen Auseinandersetzung überzeugen zu lassen. Es endet in derartigen Konstellationen ihre Bereitschaft zum friedfertigen Unterliegen, wie sie für die Demokratie unabdingbar ist. Da mit dem Eintreten einer solchen Situation das Abstimmen seine demokratisch friedenserhaltende Funktion nicht mehr erfüllen kann, endet mit der Bereitschaft der Unterlegenen, die Risiken des tätlichen Kampfes gegen die Mehrheit einzugehen, die Friedenskraft der Demokratie. Aber auch die Mehrheit zahlt ab diesem Zeitpunkt der Beendigung der Friedensbereitschaft der Minderheit einen hohen Preis. Sie trägt als zahlenmäßige Mehrheit zwar insgesamt ein geringeres Risiko, beim Kampf “um alles oder nichts” zu unterliegen. Jeder Einzelne innerhalb der Mehrheit erlebt jedoch ein signifikantes Ansteigen des Risikos, in dieser Auseinandersetzung selbst Schaden zu nehmen.

Erst das Erkennen dieser Zusammenhänge macht den Blick auf die wahre Rolle und Funktion effektiven Minderheitenschutzes in einer Demokratie deutlich: Nur wer sich sicher sein kann, daß er sich selbst dann, wenn er aufgrund des demokratischen Prinzips in eine Minderheitenstellung gerät, bei friedfertiger Hinnahme der Mehrheitsentscheidung besser steht als beim Eingehen der Risiken des schlimmstenfalls körperlichen Kampfes gegen die Mehrheit, wird friedfertig auf diesen Kampf verzichten und Demokratie wahren. Rechtsstaatlicher Minderheitenschutz, gewährleistet über Verfassungen, Grundrechte und Verfassungsgerichtsbarkeit, ist deshalb nicht Wesen oder Element von Demokratie, er ist deren existenzerhaltende notwendige Rahmenbedingung.

Ein angeblicher Minderheitenschutz, der Minderheiten nicht nur Schutz, sondern über diesen hinausgehend Mehrheitsrechte zugesteht, findet dagegen auf Dauer nicht nur keine Akzeptanz der Mehrheit. Sie wird angesichts der damit verbundenen Umkehrung des im Demokratiegedanken verankerten Mehrheitsprinzips ihrerseits einer so pervertierten demokratischen Verfahrensweise die Gefolgschaft versagen. Dieses hat dann gerade zum Nachteil der Minderheiten die Konsequenz, daß die demokratisch ausmanöverierte Mehrheit der Minderheit dann in der Regel nicht einmal mehr den Vorteil des zum Erhalt einer Demokratie sonst eingeräumten eigentlichen bloßen Minderheitsschutz zugestehen wird. Frei nach dem Motto: Wenn es ohnehin Krach gibt, dann gleich richtig.

Dieses sollte berücksichtigen, wer bewußt oder fahrlässig Minderheiten aus gutmenschlichen Motiven in Mehrheitspositionen bringt. Lassen sich diese nicht halten, weil die tatsächliche Mehrheit eigene als wichtig und kämpfenswert empfundene Interessen verletzt sieht, würde sich mit einiger Sicherheit gegen alle Intentionen der Minderheitsförderer gleichwohl die überspielte Mehrheit durchsetzen; dann aber nicht demokratisch friedlich und nicht mehr gebremst und beschränkt durch von der Mehrheit nur zum Schutz einer funktionierenden Demokratie als erforderlich respektierten und gewährten Minderheitsrechte.

Diese Mechanismen machen auch deutlich, warum und wodurch Nichtwähler eine Gefahr für die Demokratie darstellen: Ihre Wahlabstinenz erlaubt keinerlei Einschätzung mehr hinsichtlich der tatsächlichen Mehrheitsverhältnisse. Die Verfolgung vermeintlicher demokratisch ermittelter Mehrheitsinteressen kann sich dann für die Akteure ganz unverhofft als gegen eine tatsächlich unerkannt gebliebene zumindest teilweise schweigende Mehrheit gerichtet herausstellen. Da sich diese Erkenntnis erst einstellt, wenn sich die Mehrheit außerhalb des demokratischen Abstimmungsprozesses – zumeist gewaltsam – Gehör verschafft, ist ihre Berücksichtigung im friedlichen demokratischen Prozeß, an dem die Mehrheit bewußt nicht teilnimmt, dann nicht mehr möglich. Es wird, befördert gerade durch Nichtwähler, die ihre Interessen irgendwann außerdemokratisch in die eigenen Hände nehmen, dann vielmehr irgendwann zum undemokratischen gewaltsamen Umsturz kommen.

Dieser Entwicklung zu außergesetzlicher Gewalt leisten, obwohl sie genau dieses angeblich verhindern wollen, alle diejenigen Vorschub, die über Gesinnungs- und Meinungsäußerungsverbote zum Erhalt von Ruhe und Frieden nur die vermeintlich mehrheitsfähigen Auffassungen zulassen und zur Abstimmung kommen lassen wollen. Sie riskieren dabei nicht nur, das Ungewollte trotzdem zu bekommen, sondern dieses sogar auf unfriedlichem Wege.

Demokratie erfordert demnach als Rahmenbedingung dreierlei: Minderheitenschutz, bedingungslose Meinungsfreiheit und, um das demokratische Engagement aller zu erhalten, Verzicht auf jede Ausgrenzung. Wahrhaft und wirklich liberale und libertäre Positionen.

Die anstehende Europawahl sollte Veranlassung sein, sich dieser Zusammenhänge auch im europäischen Rahmen bewußt zu werden.

Dieser Beitrag wurde unter Allgemein abgelegt und mit , , , , , , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.